insideMVZ

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Unsere Praxis steht bereit: Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) hat begonnen.

MVZ ÄrzteHaus am Amtshofweg GbR - Drensteinfurt

Ab dem 1. Juni 2025 starten wir offiziell mit der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) in unserer Praxis. Bereits jetzt können Sie die ePA-App Ihrer Krankenkasse nutzen, um Ihre Akte individuell einzurichten und persönliche Einstellungen vorzunehmen.

Warum der Start ab 1. Juni?
  • So haben wir ausreichend Zeit, unsere Abläufe bestmöglich auf die neuen Anforderungen abzustimmen.

  • Wir möchten Ihnen eine möglichst reibungslose und sichere Nutzung der ePA ermöglichen.
  • Unser Team kann sich intensiv vorbereiten und Ihnen bei Fragen zur ePA zur Seite stehen.

Bitte haben Sie Verständnis, falls es in der Anfangszeit dennoch vereinzelt zu Verzögerungen oder Anpassungen kommen sollte.

Wichtig: Bitte individualisieren Sie Ihre ePA möglichst ab sofort.

So können Sie selbst festlegen:

  • Welche Dokumente gespeichert werden,
  • welche Praxen Zugriff erhalten
  • und welche Informationen ggf. verborgen oder gelöscht werden sollen.

Fragen zur ePA?
Unser Team unterstützt Sie gerne bei allen Themen rund um Ihre elektronische Patientenakte.

Informationen zur elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Aktenordner, der von Ihrer Krankenkasse bereitgestellt wird. Dort können medizinische Informationen wie Befundberichte, Laborwerte oder Arztbriefe gespeichert werden – für Sie selbst und auf Wunsch auch zur Einsicht durchbehandelnde Ärztinnen und Ärzte.

Ihre ePA ist durch Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) geschützt. Wenn Sie in unserer Praxis Ihre eGK einlesen lassen, erhalten wir standardmäßig für 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA. Diese Berechtigung gilt für das gesamte Praxisteam. Sie können die Zugriffsdauer über die App Ihrer Krankenkasse jederzeit anpassen oder den Zugriff beenden.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte medizinische Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre ePA einzustellen – sofern Sie dem nicht widersprochen haben. Dazu gehören z. B.:

  • Befunde aus Laboruntersuchungen
  • Berichte aus diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen
  • Elektronische Arztbriefe

Weitere Dokumente (z. B. Kopien der Behandlungsdokumentation, Vorsorgevollmachten, Impfpassdaten) stellen wir nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch ein – vorausgesetzt, die Daten liegen uns elektronisch vor.

Wichtig zu wissen: Wir stellen nur Befunde ein, die in unserer Praxis selbst erhoben wurden. Facharztberichte, Krankenhausentlassbriefe oder Befunde anderer Praxen müssen von den jeweiligen Stellenselbst in Ihre ePA übertragen werden.

Die Digitalisierung und Übertragung von Altbefunden gehört nicht zu den Aufgaben der Arztpraxen. Wenn Sie ältere Unterlagen (z. B. Laborwerte, Arztbriefe) in Ihre ePA aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Diese kann auf Wunsch Dokumente für Sie digitalisieren und hochladen. Auch Sie selbst können mit der ePA-App ältere Befunde digitalisieren.

Bei besonders sensiblen Informationen – etwa zu psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen oder Schwangerschaftsabbrüchen – haben Sie ein gesetzlich verankertes Widerspruchsrecht. Wenn Sie nicht möchten, dass bestimmte Inhalte in Ihrer ePA gespeichert werden, sprechen Sie uns gerne an. Daten zu genetischen Untersuchungen Diese dürfen in der ePA nur gespeichert werden, wenn Sie explizit schriftlich oder elektronisch eingewilligt haben.

Sie können der Nutzung Ihrer ePA insgesamt oder einzelnen Einträgen widersprechen. Ein Musterformular erhalten Sie bei uns am Empfang oder auf unserer Website zum Download.

Alle Zugriffe auf Ihre ePA werden protokolliert. In Ihrer ePA-App können Sie jederzeit nachvollziehen, wer Ihre Daten eingesehen hat.

Nur, wenn Sie selbst der jeweiligen Praxis den Zugriff gestatten. Dies geschieht z. B. automatisch durch das Einlesen Ihrer eGK oder über die ePA-App Ihrer Krankenkasse. Ohne Ihre Zustimmung hat keine Praxis Einsicht in Ihre ePA.

Über die ePA-App Ihrer Krankenkasse können Sie Ihre Daten einsehen, neue Informationenhochladen, bestimmte Inhalte verbergen oder löschen und den Zugriff für Praxen verwalten. Die App erhalten Sie über den App-Store Ihres Smartphones oder Tablets. Bei Fragen zur Einrichtung hilft Ihre Krankenkasse weiter.

Fragen zur ePA?
Unser Empfangsteam hilft Ihnen gern weiter.

Schritt für Schritt zur elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) kann nur optimal genutzt werden, wenn sie korrekt eingerichtet und die Einstellungen individuell angepasst werden. So behalten Versicherte die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten: Sie entscheiden, welche Informationen gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Die Einrichtung lohnt sich, um die ePA ganz nach den eigenen Bedürfnissen zu nutzen. Folgende Anleitung hilft Ihnen dabei, diesen Prozess einfach umzusetzen.

Die App ist im Playstore für Android und im Apple-Store für iPhones verfügbar. Eine Liste mit direkten Links bietet die Gematik auf Ihrer Webseite. Sollte die ePA nicht in der bestehenden Krankenkassen-App integriert sein, kann eine separate ePA-App nötig sein. In diesem Fall benötigen Versicherte zwei Apps: eine für allgemeine Funktionen wie Beleg-Einreichungen und eine für die ePA-Verwaltung.

Um die ePA nutzen zu können, müssen Versicherte sich registrieren. Die meisten Krankenkassen-Apps leiten Sie dabei Schritt für Schritt durch den Prozess. Hierbei werden u. a. Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und persönliche Informationen eingetragen sowie die Zustimmung zur Datenverarbeitung gegeben.

Da die ePA hochsensible Daten speichert, ist sie durch eine 2-Faktor-Authentifizierung geschützt. Diese kombiniert die Gerätebindung, die die App an ein Gerät koppelt, mit einem zweiten Faktor, wie einer PIN oder einem biometrischen Merkmal wie z. B. den Fingerabdruck.

In der ePA-App können Versicherte individuelle Berechtigungen festlegen, indem sie bestimmen, welche Einrichtung auf welche Daten zugreifen darf. Zudem können sie eigene Dokumente wie Schmerztagebücher hochladen. Frühere Berichte können entweder von ihnen selbst oder durch die Krankenkasse digitalisiert und in die ePA geladen werden.

Ja, das ist möglich. Ohne App können Versicherte ihre Daten jedoch nicht selbst einsehen oder bearbeiten. Betreuungspersonen können die ePA verwalten und erhalten dafür die gleichen Zugriffsrechte. Bald soll es außerdem eine „Desktop-Version“ der App für die Arbeit am Computer geben.

Fragen zur ePA?
Unser Empfangsteam hilft Ihnen gern weiter.

Weitere News & Infos

  • Elektronische Patientenakte ePA

    Unsere Praxis steht bereit: Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) hat begonnen.

    29. April 2025|
  • Impfung im MVZ ÄrzteHaus am Amtshofweg Drensteinfurt

    Aktive Immunisierung für ältere Erwachsene. Jetzt Termin zur Beratung und zur Impfung ganz bequem online vereinbaren.

    8. Februar 2025|
  • Digitaler Impfpass App

    Die digitale Impfpass-App ImpfPassDE verwaltet ab jetzt alle Impfungen für Sie und Ihre Familie.

    8. November 2024|