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Hautkrebs-Früherkennung
Die meisten Flecken sind harmlos. Welche nicht, sagt Ihnen Ihr Haus- oder Hautarzt. Jetzt informieren.

Kommen Sie zur Hautkrebs-Vorsorge!
Ab einem Alter von 35 Jahren haben Sie, als gesetzlich krankenversicherte Person, Anspruch auf die „Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs“. Hierbei geht es insbesondere darum, frühzeitig zu entdecken, ob Sie ggf. schon eine der folgenden Krebserkrankungen haben:
- Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs)
- Basalzellkarzinom
- Spinozelluläres Karzinom
Zum Hautkrebs-Check gehören:
- Anamnese
- Visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes
- Befundmitteilung und Beratung
- Dokumentation
Weitere Infos erhalten Sie hier als Download.
Hinweis: Sie können diese Untersuchung alle zwei Jahre wiederholen. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und bereits für jüngere Versicherte an.
Sprechen Sie uns jetzt einfach per E-Mail, Telefon oder persönlich auf einen Termin zu Ihrem Hautkrebs-Check an.